
Kosten/ Abrechnung
Die Arbeit im Rahmen der orthomolekularen, funktionellen, präventiven und integrativen Medizin erfordert eine sehr individuelle Diagnostik, Therapie und Beratung, welche auf jede/n einzelne/n Patient/in zugeschnitten wird.
Es handelt sich daher um eine, über die herkömmliche medizinische Versorgung hinausgehende, sehr zeitintensive Vorgehensweise. Diese Zeit umfasst nicht nur die Gesprächszeit, sondern auch die Vor- und Nachbereitungszeit (bspw. für die Sichtung von Befunden), sowie die Aufstellung von auf das Individuum angepasster Labordiagnostik, deren Auswertung und die Aufstellung individueller Therapiepläne.
Zur Abrechnung werden Ziffern aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verwendet, welche für ähnliche Leistungen in der GOÄ gelistet sind. Diese werden mit dem Zusatz „A“ für „analog“ für ähnliche Leistungen gekennzeichnet.
Da es sich um eine sehr zeitintensive Medizin handelt, die GOÄ aber für die Kassenmedizin entwickelt wurde, in welcher nicht dieser immense Zeitumfang für Patient:innen vorgesehen ist, wird die Ziffer entsprechend des Behandlungsvertrages gesteigert.
Dies ist eine übliche Vorgehensweise für privatärztliche Abrechnungen. Privatkassen können allerdings die Analogziffern sowie auch Steigerungen über einen höheren Faktor als x2,3 ablehnen. Daher empfehle ich Ihnen, sich vorher zu erkundigen, ob die Privatkasse die Kosten übernimmt.
Gesetzlich Versicherte sind natürlich ebenfalls herzlich willkommen, sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass sie alle Kosten als Selbstzahler selbst übernehmen müssen.
Die Kosten für die Laboruntersuchungen werden in der Regel direkt vom jeweiligen Labor in Rechnung gestellt.
Terminabsage:
Termine sollten mindestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Erfolgt keine rechtzeitige Absage, wird ein Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.